Der Grillplatz im Stadtteil Ockstadt liegt in idyllischer Umgebung und bietet ideale Voraussetzungen für Freizeitveranstaltungen, Feiern und gesellige Zusammenkünfte im Freien. Das Gelände wird regelmäßig für private und gemeinschaftliche Aktivitäten genutzt und steht Friedbergerinnen und Friedbergern nach vorheriger Vergabe zur Verfügung.
Vor Ort finden Sie alles, was Sie für eine gelungene Veranstaltung benötigen: eine großzügige Freifläche zum Feiern und Spielen, Toiletten sowie Wasser- und Stromanschlüsse. Zusätzlich steht ein großer, teilweise seitlich geschlossener Unterstand zur Verfügung, ebenso eine ausgewiesene Feuerstelle für Lagerfeuer. Bitte beachten Sie, dass kein Grill vorhanden ist und bei Bedarf selbst mitgebracht werden muss.
Die Nutzung und Vergabe des Geländes erfolgt nach festgelegten Richtlinien, um einen sicheren und angenehmen Aufenthalt für alle Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Bitte informieren Sie sich daher über die geltenden Regeln und Nutzungsbedingungen.
- Die Vergabe und Nutzung dieses Freizeitgeländes unterliegt bestimmten Regeln und erfolgt deshalb nach den folgenden Richtlinien:
- Die Nutzerin oder der Nutzer hat einen örtlichen Bezug zu Friedberg nachzuweisen.
- Die beabsichtigte Veranstaltung darf nur rein gesellschaftlicher Natur sein. Sofern eine Nutzung beabsichtigt ist, bei der am Rande oder überwiegend Werbe- oder kommerzielle Zwecke verfolgt werden, wird die Überlassung abgelehnt.
- Die Zahl der Besucherinnen und Besucher darf 250 Personen nicht übersteigen.
- Die Nutzung ist am Nutzungstag bis 24.00 Uhr begrenzt.
- Eine Übernachtung auf dem Gelände (auch Zelten) ist nicht zulässig.
- Ab 22.00 Uhr ist der Geräuschpegel so niedrig zu halten, dass keinerlei Beeinträchtigungen gegenüber Dritten entstehen.
- Die Benutzung elektronisch verstärkter Musikinstrumente ist zu jedem Zeitpunkt untersagt.
- Ein Lagerfeuer ist mindestens zwei Tage im Voraus anzumelden. Der Umgang mit offenem Feuer und Glut (Grillkohle) kann aus Gründen des Brandschutzes untersagt werden.
- Einladungen dürfen nicht an eine unbestimmte Anzahl möglicher Gäste verschickt werden, beispielsweise über digitale Medien.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Die Nutzerin oder der Nutzer haftet für Beschädigungen, unter anderem an der WC-Anlage und der Überdachung. Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen.
- Die Nutzerin oder der Nutzer hat selbst für die Bestückung und Reinigung der WC-Anlage sowie für die Entsorgung des Mülls zu sorgen.
- Die Zufahrt zum Grillplatz ist für Rettungsfahrzeuge stets freizuhalten.
- Sofern Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden sollen, ist eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz erforderlich.
- Sofern eine bereits genehmigte Nutzung durch die Nutzerin oder den Nutzer abgesagt wird, ist die Hälfte des Nutzungsentgelts als Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Stellt sich nach Durchführung einer Veranstaltung heraus, dass diese Vorgaben nicht eingehalten wurden, wird die Nutzerin oder der Nutzer von weiteren Nutzungen des Grillplatzes ausgeschlossen.
Da der Grillplatz sehr begehrt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung zu Beginn eines Jahres.
Die Höhe des zu zahlenden Nutzungsentgelts kann nachfolgender Tabelle entnommen werden (Das Nutzungsentgelt beinhaltet auch den Verbrauch für Strom und Wasser.):

Hier können Sie sich das Antragsformular herunterladen: friedberg-hessen.de/index_main.php
Bilder des Grillplatzes:




